Bei Zahnersatz, Festzuschuss und Eigenanteil erklärt

Zuzahlung durch Eigenanteil bei Zahnersatz - Wann wird sie notwendig und wann sind Sie von der Zuzahlung dank Nulltarif befreit?

Neue Zähne zum Nulltarif?Hier finden Sie Wissenswertes rund um die Zuzahlung beim Zahnersatz. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt befundbezogen einen Festzuschuss beim Zahnersatz. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Patient. 

Zuzahlung beim Zahnersatz: Wann wird sie notwendig?

Ein gewisser Eigenanteil fällt für die meisten Patienten (ausgenommen Geringverdiener) bei Zahnersatz immer an, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur einen Festzuschuss. Die Höhe des Festzuschusses basiert auf dem Befund (beispielsweise fehlender Prämolar im Oberkiefer) und entspricht 50 bis 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.

ZahnimplantatDen Anspruch auf den Festzuschuss gibt es immer, egal ob sich Patienten für die Regelversorgung (im genannten Beispiel wäre das eine teilweise zahnfarben verblendete Brücke) oder eine anspruchsvollere Versorgung (komplett zahnfarbene Brücke oder Zahnimplantate) entscheiden. Die Extrakosten für die aufwendigere Behandlung entfallen auf den Patienten, er muss die Zuzahlung aus eigener Tasche finanzieren. Vorteil dieser Bezuschussungssystematik ist, dass Patienten in der Wahl ihres Zahnersatzes frei sind, ohne den Anspruch auf den Zuschuss von der Krankenkasse zu verlieren.

Die gesetzliche Regelversorgung durch einen Festzuschuss zahlt die Krankenkasse

Die gesundheitliche Versorgung in Deutschland ist gut. Viele zahnärztliche Basisleistungen werden komplett von der Krankenkasse übernommen. Diese Basisversorgung (Regelversorgung) ist medizinisch ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig. Sie wurde vom gemeinsamen Bundesausschuss der Zahnärzte und den Krankenkassen entwickelt. Doch nicht jeder Patient ist mit der Basisversion zufrieden, das gilt vor allem für Zahnersatz, wo einige Basis-Lösungen nicht den neuesten zahnmedizinischen Standards entsprechen.

hochwertiger Zahnersatz aus KeramikWer sich mehr wünscht als nur die einfache Version der Regelversorgung, hat die Möglichkeit, sich für ästhetisch und medizinisch hochwertigen Zahnersatz zu entscheiden. Auch daran beteiligt sich die gesetzliche Versicherung mit einem Festzuschuss, der sich nach der Regelversorgung richtet und bis zu 60 Prozent der Kosten abdecken kann. Dieser Festzuschuss ist befundorientiert und beträgt rund 50 bis 65 Prozent der durchschnittlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten der Regelversorgung. Der Patient trägt die Mehrkosten für den Zahnersatz in Form einer Zuzahlung.

Festzuschuss für Zahnersatz von den KrankenkassenFür Patienten mit geringem Einkommen gilt im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung eine Härtefallregelung. Wer Bruttoeinnahmen von maximal 1.134,00 Euro (Alleinstehende) und 1.559,25 Euro (Versicherte mit einem Angehörigen, Angaben für 2015) hat, kann Zahnersatz gemäß der Regelversorgung kostenfrei erhalten. Versicherte erhalten somit eine weitgehende Zuzahlungsbefreiung beim Zahnersatz.

Dafür wird der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt und die Zuzahlung entfällt in Härtefällen. Versicherte, die nur knapp über diesen Einkommensgrenzen liegen, können mit der sogenannten gleitenden Härtefallregelung einen erhöhten Festzuschuss erhalten und die Höhe ihrer eigenen Zuzahlung senken. Interessierte sollten sich dazu direkt an ihre Krankenkasse wenden.

Mögliche Bonusleistungen durch Bonusheft der Krankenkassen

bonusheft-beim-zahnarztDurch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen lassen sich die Festzuschüsse der Krankenkasse erhöhen. Das unscheinbar wirkende Bonusheft ist dabei Gold wert. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, erwirbt sogenannte Bonusansprüche. Sie wirken sich positiv beim Zahnersatz aus und senken den Eigenanteil (Zuzahlung).

Wird das Bonusheft fünf Jahre lang vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung lückenlos geführt, gibt es einen um 20 Prozent höheren Zuschuss zum Zahnersatz von der Krankenkasse, was insgesamt bis zu 75 Prozent der Kosten abdecken kann. Werden alle Vorsorgeuntersuchungen über 10 Jahre eingehalten, steigt der Zuschuss sogar um 30 Prozent. Diese Erhöhung der Festzuschüsse entspricht einer Gesamtbeteiligung der Kasse an den Kosten der Regelversorgung in Höhe von 60 beziehungsweise 65 Prozent. Mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen reduzieren Patienten den Anteil ihrer eigenen Zuzahlung beim Zahnersatz.

Der Heil- und Kostenplan zur Bestimmung der Zuzahlung und Kosten für Zahnersatz

Der Heil- und Kostenplan ist so etwas wie ein Kostenvoranschlag, er informiert über alle anfallenden Kosten.

Heil-und Kostenplan

Er wird vor Behandlungsbeginn vom Zahnarzt erstellt und beinhaltet eine detaillierte Kostenaufstellung. So ist für Patienten von Beginn an ersichtlich, wie hoch der Zuschuss von der Krankenkasse ist und welche Zuzahlung sie bei Zahnersatz selbst leisten müssen. Vor allem Patienten, die sich für eine hochwertige Versorgung entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgeht, erfahren im Heil- und Kostenplan, welche Mehrkosten entstehen. Der Heil- und Kostenplan ist für Patienten immer kostenlos und bietet eine transparente Übersicht über die zu erwartenden Kosten.

Tipps für bessere Konditionen

Die Kosten für hochwertigen Zahnersatz mögen auf den ersten Blick teuer erscheinen. Dabei ist es eine Investition für Jahrzehnte.

Faktoren, die über den Preis für Zahnersatz entscheiden:

  • Behandlung und Planung des Eingriffs
  • Zahntechnische Materialkosten
  • Zahnlaborkosten
  • Zahntechnische Zusatzkosten für Röntgenuntersuchungen oder Knochenaufbau

Patienten können sich beim Zahnersatz bessere Konditionen durch einen maximalen Festzuschuss sichern, wenn sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen und ein Bonusheft führen, was zu einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent führen kann. Auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann lohnenswert sein, sofern sie rechtzeitig abgeschlossen wird. Patienten sollten bei der Zahnzusatzversicherung genau prüfen, ob die Police alle anfallenden Kosten abdeckt und nicht nur für das Material aufkommt.

Häufige Patientenfragen

Wie hoch ist die Härtefallregelung bei Zahnersatz 2025?
Die Härtefallgrenze für Zahnersatz 2025 liegt für Alleinstehende bei 1.498 € brutto/Monat und für zwei Personen (Paar/Familie) bei 2.059,75 € brutto/Monat; für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 374,50 €. Wer diese Grenzen nicht überschreitet, kann eine weitgehende Übernahme der Mehrkosten durch die Krankenkasse für Zahnersatz beantragen, da die Belastung als unzumutbar gilt.
Wie hoch ist die maximale Zuzahlung bei Zahnersatz?
Eine maximale Zuzahlung bei Zahnersatz gibt es nicht pauschal, da sie vom Befund, der gewählten Versorgung (Regelversorgung vs. Mehrleistung) und dem Bonusheft abhängt; der Eigenanteil liegt bei der Standard-Regelversorgung oft bei ca. 40%, kann aber durch Bonusheft-Erhöhungen auf 30% (5 Jahre) oder 25% (10 Jahre) sinken und im Härtefall (geringes Einkommen) bei 0% liegen, während bei hochwertigeren Versorgungen die Mehrkosten komplett selbst zu tragen sind.
Wer hat Anspruch auf die Härtefallregelung beim Zahnersatz?
Anspruch auf die Härtefallregelung beim Zahnersatz haben Personen mit sehr niedrigem Einkommen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, sowie Empfänger von Bürgergeld, BAföG oder Arbeitsförderung, wenn die Mehrkosten für Zahnersatz eine unzumutbare Belastung darstellen würden; maßgeblich sind Einkommensgrenzen (z.B. 2026 ca. 1.582 € brutto für Alleinstehende), die sich mit Angehörigen erhöhen. Wer diese Grenze einhält oder in den genannten Sozialleistungsbezügen ist, erhält einen doppelten Festzuschuss, wodurch die Kosten für die Regelversorgung komplett übernommen werden können.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite am 02.01.2026 von Autor und Zahnarzt für Oralchirurgie Dr. med. dent. Frank Seidel. Tätig für den Raum Berlin, Brandenburg und Potsdam.

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