Vollnarkose

Wie läuft eine Vollnarkose beim Zahnarzt ab? Erfahren Sie alles zu den Risiken, Kosten und dem Ablauf

Für viele Patienten mit großer Angst vorm Zahnarzt kommt eine Behandlung nur unter Vollnarkose in Betracht. Insbesondere bei ausgewachsenen Phobien ist die einzig praktikable Lösung die Vollnarkose beim Zahnarzt. Kosten fallen in diesem Fall zwar zusätzlich zur Behandlung an, aber bei sehr schmerzhaften oder komplizierten Zahnoperationen kann sie sich für Sie als Patienten sehr lohnen.

Video: Vollnarkose und Sedierung bei Zahnarzt Dr. Seidel

 

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose oder Sedierung mit anschließender Überwachung im Aufwachraum nimmt die Angst vor dem Zahnarzt. Selbst ein Ziehen der Weisheitszähne oder eine Zahn OP erfolgt so 100%ig schmerzfrei.

Was versteht man unter einer Vollnarkose?

Als der US-amerikanische Zahnarzt W.T.G. Morton im Jahr 1846 das erste Mal einen Patienten in Narkose versetzte, war ein bedeutender Grundstein der modernen Medizin gelegt. Durch die Erfindung der Narkose wurde ein wichtiger Schritt in der Medizin getan

Seitdem haben sich Narkosetechniken stetig weiterentwickelt und zahlreiche Fortschritte in der Medizin erst möglich gemacht, einschließlich der Entwicklung von Schmerzmitteln und Atemwegsmanagement-Technologien wie der Larynxmaske. Nicht nur Angstpatienten profitieren von der Betäubung, dank Anästhesie sind Zahnarztbesuche heute für alle angst- und schmerzfrei möglich.

Vollnarkose (auch Allgemeinanästhesie oder kurz Narkose genannt) bezeichnet einen durch Medikamente künstlich eingeleiteten Schlafzustand, bei dem vorübergehend Bewusstsein, Schmerzempfinden und andere Körperfunktionen ausgeschaltet werden.

Was ist eine Kurznarkose?

Die Kurznarkose ist eine Form der Allgemeinanästhesie, bei der das Bewusstsein und die Schmerzempfindung des Patienten nur für einen kurzen Zeitraum ausgeschaltet werden

Was passiert genau bei einer Vollnarkose?

Mit Anästhetika werden Sie vor der Behandlung in einen schlafähnlichen Zustand versetztNarkosemedikamente (auch Anästhetika genannt, meist zusammengesetzt aus Schlafmitteln, Schmerzmitteln und muskelentspannenden Mitteln) versetzen den Patienten in einen schlafähnlichen Zustand, bei dem Bewusstsein, Muskelkraft, Atemantrieb und Schutzreflexe wie Husten und Schlucken aussetzen. Die Arzneimittel wirken direkt an den Rezeptoren der Nervenzellen. Die Narkose setzt sich aus vier Komponenten zusammen:

  • Schlaf(Hypnose)
  • Schmerzfreiheit(Analgesie)
  • Verlust der Erinnerung (Amnesie)
  • Dämpfung der vegetativen Nervenreaktionen (zum Beispiel Veränderungen von Körpertemperatur, Puls und Blutdruck, Darmträgheit etc.)

Warum wird eine Vollnarkose und keine Teilnarkose beim Zahnarzt eingesetzt?

Eine Behandlung in Vollnarkose bietet dem Zahnarzt ideale Arbeitsbedingungen, da für den Patienten eher unangenehme Hilfsmittel wie ein Mundsperrer ohne Probleme eingesetzt werden können, die das Arbeiten im Mundraum erleichtern. Dadurch kann der Eingriff schnell und effizient erfolgen, selbst bei umfangreichen Arbeiten wie Zahnsanierungen und der Patient kann danach im Aufwachraum überwacht werden. Patienten profitieren von der zeitsparenden Behandlung und erleben den Besuch in der Zahnarztpraxis angst- und schmerzfrei. Bevorzugt kommt die Vollnarkose bei Patienten mit Angst vorm Zahnarzt, Kindern oder Menschen mit geistiger Behinderung zum Einsatz.

Neben Zahnarztangst oder starker Unruhe des Patienten sowie zeitintensiven Eingriffen, gibt es zusätzliche Entscheidungskriterien, die für eine Therapie unter Vollnarkose bei der Zahnbehandlung sprechen. Dazu zählen Operationen, wie der Einsatz mehrerer Zahnimplantate oder die Entfernung der Weisheitszähne beim Zahnarzt. Narkosen können jedoch unwirksam sein, wenn sich im Behandlungsbereich eine schwere Entzündung wie beispielsweise ein Abszess befindet. Denn dann kann die lokale Anästhesie nicht greifen.

Nur bei größeren Eingriffen eingesetzt

In diesem Fall erfolgt die Schmerzausschaltung im Rahmen einer Anästhesie. Eine weitere Indikation stellt die hyperemetische Reaktion eines Patienten dar. Diese drückt sich in einem abnormen Würgereiz aus, der eine Behandlung innerhalb der Mundhöhle äußerst schwierig gestaltet.

Für wen ist dieses Verfahren geeignet?

Angstpatient - Nicht nur KinderPrinzipiell können alle Interessierten, die eine Behandlung unter einer ITN (Intubationsnarkose) beim Zahnarzt in Anspruch nehmen, unter Zuhilfenahme dieses Verfahrens behandelt werden. Patienten, die Schmerz- oder Angst bedingt nicht ruhig im Zahnarztstuhl liegen können, profitieren besonders von einer Narkose. Auch bei längeren Operationen, die mit unangenehmen Erschütterungen und Geräuschen einhergehen, sorgt der Zahnarzt für Abhilfe. So müssen belastende Eingriffe nicht bei vollem Bewusstsein miterlebt werden. Darüber hinaus kommt sie zum Einsatz, wenn:

  • Eine örtliche Betäubung nicht tief genug geht.
  • Ein umfangreicher Eingriff ansteht (Entfernung aller vier Weisheitszähne oder Einsatz mehrerer Zahnimplantate gleichzeitig).
  • Angstpatienten (Zahnarztphobie) behandelt werden.
  • Kinder behandelt werden.
  • Menschen mit geistiger Behinderung behandelt werden.
  • Menschen mit ausgeprägtem Würgereiz behandelt werden.

Wie gefährlich ist eine Operation unter Vollnarkose für den Patient? Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten?

Komplikationen während der Narkose bei einem Zahnarzt sind sehr seltenDank moderner Narkosetechniken handelt es sich um ein äußerst sicheres Verfahren, das routinemäßig durchgeführt wird. Narkosemedikamente werden ausschließlich von speziell ausgebildeten Ärzten und nur in feinfühliger Dosierung verabreicht und der Patient wird künstlich beatmet. Zudem wird der Gesundheitszustand des Patienten (Vitalzeichen, Herzrhythmus, Blutdruck und Sauerstoffgehalt des Blutes) während der Behandlung intensiv überwacht. Trotzdem bedeutet jede Vollnarkose eine Belastung für den Organismus, das gesundheitliche Restrisiko hängt vor allem vom jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten und der Narkosetiefe ab. 

Ihr individuelles Risiko wird vor dem zahnmedizinischen Eingriff im Gespräch mit dem Zahnarzt (oder Anästhesisten) in jedem Fall abgeklärt, dabei werden auch mögliche Atemwegsprobleme durch Aspiration besprochen. Das allgemeine Komplikationsrisiko während einer Narkose ist gering, folgende Komplikationen, Nach- und Nebenwirkungen sind möglich:

  • Übelkeit und Erbrechen nach der Narkose (etwa 10 % der Patienten betroffen)
  • Heiserkeit und Halsschmerzen durch Beatmungsschlauch (etwa 10 % der Patienten betroffen)
  • Beschädigung an Zähnen, Zahnfleisch, Stimmbändern oder Schleimhaut durch Beatmungsschlauch (selten) 
  • allergische Reaktionen auf Narkosemedikamente (sehr selten)
  • Beatmungsprobleme (sehr selten)
  • Störungen des Herz-Kreislauf-Systems (sehr selten)
  • Zurückfließen von Mageninhalt in Speiseröhre und Lunge (sehr selten)
  • Tod (extrem selten, 0,009 %)
  • plötzliches Aufwachen während der Operation (extrem selten), was ein Risiko für Aspiration darstellen kann.

Was passiert vor einer Narkose?

Der Zahnarzt sollte sich vor der Narkose viel Zeit nehmen, um sie umfangreich über die Narkose zu informieren.Vor dem Eingriff klärt der Zahnarzt und Narkosearzt Sie über die Narkose, das Vorgehen, das verwendete Narkosemittel und die möglichen Risiken auf und beantwortet Ihre Fragen. Im Rahmen dieses Gesprächs werden auch Ihr Gesundheitszustand, Ihre Krankengeschichte und Lebensgewohnheiten besprochen. Alle wichtigen Risiken müssen abgefragt werden. 

Anamnese und Untersuchung

Neben den Untersuchungen von Herz und Lunge geht der Narkosearzt auf die Lebensgewohnheiten des Patienten ein. Dazu zählen die Ernährungs- und Trinkgewohnheiten, Rauchen oder die Einnahme von Drogen. Abhängig von der Summe der einzelnen Faktoren erstellt der Anästhesist eine individuell abgestimmte Narkose.

Beratung und Information

Die Voruntersuchung ist unablässlich, da Allergien etc. dem Narkosearzt bekannt sein müssen.Sollten Sie aktuell Medikamente einnehmen, wird der Zahnarzt Sie dazu eingängig beraten, denn gewisse Arzneimittel müssen mehrere Tage vor einem operativen Eingriff abgesetzt werden. Der Arzt sagt Ihnen genau, welche Präparate am Operationstag weggelassen oder zusätzlich eingenommen werden müssen. Darüber hinaus gilt Folgendes für alle Patienten:

  • Eine Woche vor dem geplanten Eingriff mit Narkose kein Aspirin oder andere Schmerztabletten mit Acetylsalicylsäure bzw. andere Medikamente, die die Blutgerinnung unterdrücken, einnehmen.
  • Am Anästhesietag sechs Stunden vor dem Eingriff nichts mehr essen.
  • Bis zwei Stunden vor dem Eingriff darf noch Wasser getrunken werden (Ausnahme: mit dem Arzt abgesprochene Tablette(n) dürfen mit etwas Wasser auch später eingenommen werden)
  • Am Tag der Narkose nicht rauchen und keinen Alkohol trinken.

Es ist wichtig, die Anweisungen Ihres Zahnarztes im Vorfeld einer Narkose sehr ernst zu nehmen, da sonst die Operation verschoben werden muss.

Werden diese Regeln nicht befolgt, muss der Eingriff unter Umständen verschoben werden, weil das Risiko für Komplikationen zu groß ist. Besonders wichtig ist es vor der Narkose ausreichend lange aufs Essen zu verzichten, da sonst im Zustand der Bewusstlosigkeit Flüssigkeiten und Nahrungsbestandteile aus dem Magen in die Luftröhre geraten und die Lunge schädigen könnten.

Wie läuft die Vollnarkose ab?

Die verschiedenen Narkosestadien sind die Einschlafphase, die Erhaltungsphase und die Aufwachphase.

Einschlafphase

Vor jedem Eingriff injiziert der Arzt oder Anästhesist spezielle Medikamente, die aus Schlafmitteln, Schmerzmitteln und Muskel-erschlaffenden Arzneien bestehen, oft per Infusion direkt in eine Vene. Der Patienten entspannt sich und gleitet sanft in den Tiefschlaf ab. Der Patient wird mit Beatmungsgerät verbunden.

Erhaltungsphase

Während der gesamten Narkose ist ein Arzt zur Stelle und überwacht die Vitalfunktionen.

Da der natürliche Atemantrieb abflacht, muss die Atmung künstlich unterstützt werden, oft durch Einatmen über eine Gesichtsmaske. Dazu wird ein Beatmungsschlauch (Tubus) über Mund oder Nase bis in die Luftröhre vorgeschoben. Von dieser sogenannten Intubation verspürt der Patient nichts.

Gleichzeitig werden alle lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Kreislauf) überwacht und aufrechterhalten. Eine kontinuierliche Zufuhr von Narkosemedikamenten oder -gas hält den Schlafzustand bis zum Ende der Operation aufrecht.

Bei Bedarf werden weitere Medikamente oder Infusionslösungen verabreicht, um den Zustand des Patienten zu stabilisieren.

Aufwachphase - Wie lange dauert es, bis man von einer Narkose aufwacht?

Ist das Ende der Operation in Sicht, wird die Gabe von Narkosemedikamenten eingestellt und die Aufwachphase beginnt. Im Anschluss erleben Patienten eine Erinnerungslücke, sie fühlen sich entspannt, haben allerdings das Gefühl, es wäre kaum Zeit, vergangen.

Was ist nach der Narkose zu beachten?

Nach- und Nebenwirkungen bei sind bei der Narkose nicht zu unterschätzen.

Nach der Narkose bleiben Patienten noch einige Zeit zur Beobachtung (in der Regel bis zu zwei Stunden) in der Praxis des Zahnarztes. Vollnarkosen sind immer mit möglichen Nachwirkungen verbunden. Deshalb werden Sie erst entlassen, wenn sicher ist, dass es nichts an Ihrer Gesundheit und Ihrem Wohlbefinden auszusetzen gibt. Müdigkeit und geminderte Reaktionsfähigkeit sind nach einer Narkose ganz typisch, deshalb halten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit dringend an diese Verhaltensregeln:

  • bitte nicht eigenständig Autofahren und keine schweren Maschinen betätigen
  • bitte nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren (ideal ist es, sich von Freunden oder Angehörigen aus der Praxis abholen zu lassen, alternativ können Sie mit dem Taxi nach Hause fahren)
  • nur mit dem Zahnarzt abgesprochene Medikamente einnehmen 
  • keinen Alkohol trinken
  • keinen Sport treiben
  • sich Ruhe gönnen und keine wichtigen Entscheidungen treffen
  • moderate Bewegung bringt Kreislauf und Darm wieder in Schwung
  • etwa 24 Stunden nach der Narkose nicht alleine bleiben

Wie viel kostet eine Anästhesie?

Die Kosten beim Zahnarzt können sich auf mindestens 250 Euro berufen, je nach Dauer des Eingriffs.

Wie hoch die Kosten für eine Vollnarkose ausfallen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Sie richten sich nach der Zeit, in der der Patient anästhesiert ist, also nach dem Umfang der Zahnbehandlung. Eine Stunde in Vollnarkose kostet in den meisten Fällen etwa 250 Euro, jede weitere halbe Stunde wird mit 50 Euro beziffert. Eine Zahnbehandlung im Dämmerschlaf kann bei vielen Behandlungen aber stattdessen sinnvoll sein, sie schlägt nur mit ca. 80 bis 180 Euro zu Buche.

Was kostet also eine Vollnarkose beim Zahnarzt? Lassen Sie sich hier von Ihrem Zahnarzt sinnvoll beraten, welches Vorgehen hier sinnvoll ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Welche Faktoren bestimmen hier die konkreten Kosten?

Eine Zahnbehandlung unter vollständiger Betäubung beim Zahnarzt muss in den meisten Fällen vom Patienten gezahlt werden.

Wie viel Patienten zahlen, hängt davon ab, ob die Vollnarkose medizinisch erforderlich ist oder ob es sich um eine sogenannte Wunschnarkose handelt. Ist die Vollnarkose medizinisch notwendig, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten. Bei einer Wunschnarkose handelt es sich um eine Privatleistung, die vom Patienten getragen wird, einschließlich der Kosten für verwendete Schlafmittel. Die konkreten Kosten richten sich dann nach der Dauer des Eingriffs und den verwendeten Anästhesiemethoden, einschließlich Beatmung und Einsatz von Schlafmitteln.

Kosten Vollnarkose - Wann zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen, wie beispielsweise Vorerkrankungen, die eine Narkose notwendig machen.

  • Kinder unter zwölf Jahren werden unter Narkose behandelt, wenn eine Behandlungsbereitschaft fehlt und eine lokale Betäubung deshalb unmöglich ist.
  • Menschen mit Behinderung bzw. alle Patienten, die aufgrund ihres geistigen Zustandes oder bei Bewegungsstörungen nicht kooperieren (können) und sich selbst während der Behandlung gefährden können, erhalten eine kostenlose Narkose.
  • Allergien gegen die Betäubungsmittel oder organische Erkrankungen sind ebenfalls ein Grund, bei dem die gesetzlichen Krankenkassen Kosten übernehmen.
  • Bei Angstpatienten zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Vollnarkose nur dann, wenn eine Angstphobie vorliegt und diese auch durch ein psychiatrisches Attest von Ihrem behandelnden Therapeuten nachgewiesen wurde.
  • Bei größeren Zahn-chirurgischen Eingriffen, bei denen eine örtliche Betäubung nicht ausreicht: Wann das der Fall ist, wird Ihnen Ihr Zahnarzt gern unter Berücksichtigung Ihrer Vorerkrankungen erläutern.

Die Kosten müssen immer dann selbst getragen werden, wenn die Voraussetzungen der Krankenkassen nicht erfüllt sind. Dennoch kann aber die Zahnbehandlung unter Narkose sinnvoll sein.Liegen keine dieser Voraussetzungen vor, müssen die Kosten von den Patienten selbst getragen werden. Es gibt durchaus auch Fälle, in denen die Narkose sinnvoll ist, aber dennoch selbst finanziert werden muss. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn alle Weisheitszähne in einer Sitzung gezogen werden sollen.

Kosten für Privatpatienten

Bei den privat versicherten Patienten hängt es von dem jeweiligen Tarif ab, ob die Kosten für die Narkose von den privaten Krankenkassen getragen werden. In jedem Fall sollte vor der Behandlung der zuständige Sachbearbeiter der privaten Krankenversicherung kontaktiert werden, um sich die Durchführung unter Vollnarkose mit einer entsprechenden Kostenzusage bestätigen zu lassen.

Was kostet eine Vollnarkose bei der Weisheitszahnentfernung?

Kostem bei einer Weisheitszahnentfernung aller vier Zähne trägt der Patient selbst. Allerdings kann das eine sinnvolle Investition sein.

Bei Angstpatienten und vor allem, wenn es um die Entfernung aller vier Weisheitszähne auf einmal geht, ist die Vollnarkose eine sinnvolle Lösung. Anstatt schrittweise in mehreren Sitzungen zu arbeiten, werden alle vier Weisheitszähne bei einem Praxisbesuch entfernt.

Der Eingriff muss unter Vollnarkose durchgeführt werden, diese wird als Privatleistung abgerechnet. Die genauen Kosten richten sich nach der Dauer des chirurgischen Eingriffes. Je nachdem wie die Wurzeln liegen und wie schwierig die Zähne zu entfernen sind, kann es zwischen 10 und 20 Minuten pro Zahn dauern. Somit ergibt sich eine Dauer von knapp unter einer Stunde bis etwa 90 Minuten. Die Kosten eine Vollnarkose bei der Weisheitszahnentfernung liegen also in etwa bei 250 bis 300 Euro.

Was kostet eine Vollnarkose bei einer Wurzelspitzenresektion?

Die Kosten bei der Wurzelspitzenresektion belaufen sich auf um 300 Euro.

Bei der Wurzelspitzenresektion wird eine entzündete Spitze einer Zahnwurzel im Rahmen eines kleinen operativen Eingriffs gekappt, der Innenraum des Zahns gereinigt und schließlich versiegelt. In der Regel reicht dafür die örtliche Betäubung. Bei Angstpatienten oder wenn sich das Gewebe stärker entzündet hat, ist eine Anästhesie sinnvoll. Wie viel diese kostet, hängt von der Eingriffsdauer ab. Die genaue Länge des Eingriffs lässt sich im Vorfeld nur schwer einschätzen.

Grundsätzlich gelingt die Wurzelspitzenresektion am Schneidezahn schneller (etwa eine halbe Stunde) als am Backenzahn (etwa 45 - 60 Minuten). Im Einzelfall kann der Eingriff natürlich kürzer oder länger dauern. Die Kosten für eine Narkose bei einer Wurzelspitzenresektion belaufen sich also auf 250 Euro für die ersten 60 Minuten und gegebenenfalls weitere 50 Euro pro jede weitere halbe Stunde, einschließlich der Beatmung und Überwachung im Aufwachraum.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite am 09.05.2024 von Autor und Zahnarzt für Oralchirurgie Dr. med. dent. Frank Seidel.

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