Patientenrechte beim Zahnarzt
Patientenrecht - Zahnarzt - Patientenrechtegesetz
Im Februar 2013 hat der Gesetzgeber ein neues Patientenrechtegesetz auf den Gesundheitsmarkt gebracht. Der Grund war, dass bis dahin immer wieder neue Gesetze erlassen worden waren, die für den juristischen Laien unübersichtlich erschienen. Somit seien die meisten Patienten nicht mehr in der Lage gewesen, ihre Rechtsansprüche zu erkennen und somit wahrzunehmen.
Das umfassende Gesetz sollte als Zusammenfassung aller Regelungen daher für mehr Transparenz der Patientenrechte sorgen und ein paar Neuerungen auf den Weg bringen. Wir klären, welche Änderungen sich genau ergeben sollten, inwiefern der erwünschte Erfolg eingetreten ist und worin Ihre Rechte genau liegen.
Welche Änderungen haben sich damit ergeben?
Das Patientenrechtegesetz brachte insgesamt vier Änderungen mit sich:
- Mehr Transparenz dank Behandlungsvertrag, in dem das Verhältnis zwischen Patient und Arzt geregelt ist.
- Besseres Verständnis dank umfassenderer mündlicher Information und Aufklärung vom Arzt, die Schriftform (Infoblatt) reicht nicht aus.
- Pflicht zur vollständigen und sorgfältigen Führung der Patientenakte für Ärzte; Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte für Patienten.
- Unterstützung bei Behandlungsfehlern durch Krankenkassen; Beweispflicht alles richtig gemacht zu haben liegt beim Arzt.
Konnte das neue Gesetz mehr Transparenz schaffen?
Ob das neue Patientenrechtegesetz mehr Transparenz bezüglich der Patientenrechte schaffen konnte, darüber herrscht auch heute noch Uneinigkeit. Einerseits war eine Vielzahl der Regelungen aus dem neuen Patientenrechtegesetz für die Mehrzahl der Zahnärzte längst gängige Praxis im Behandlungsalltag, etwa die Pflicht zur Aufklärung und Dokumentation.
Viele Patienten werden dies aus eigener Erfahrung bestätigen können, denn wenn der Zahnarzt über Befund und Behandlung, alternative Therapiemöglichkeiten und Kosten oder Verhaltensregeln nach einem Eingriff informiert, dann wahrt er die Patientenrechte.
Gespaltene Meinung bei den Ärzten
Andererseits herrschte bisher eine unübersichtliche Rechtslage zum Thema Patientenrecht, die mit dem Gesetz eindeutiger geworden ist. Alle Einzelregelungen wurden in Paragrafen gegossen und haben ihren Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das Kritisieren einige Mediziner und Juristen, sie hätten sich darüber hinaus weitgreifendere Neuerungen gewünscht. Wieder andere sehen wegen des Gesetzes schon neue Probleme entstehen. Auch im Praxisalltag bringe es mehr Belastung als Transparenz, so eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung und der Barmer GEK (Gesundheitsmonitor, Umfrage unter 800 Ärzten). Die zusätzlichen Dokumentationsaufgaben empfinden 61 Prozent der niedergelassenen Mediziner und sogar 71 Prozent der Krankenhausärzte belastend. Die Mehrarbeit durch Information und Aufklärung von Patienten sind für 44 Prozent der niedergelassenen Mediziner und 52 Prozent der Klinikärzte mit großen zusätzlichen Anstrengungen verbunden, ermittelten die Meinungsforscher.
Wo gibt es noch Probleme?
Das neue Patientenrechtegesetz macht in der Umsetzung noch Probleme. So entlarvte das Verbrauchermagazin "Stiftung Warentest" (Ausgabe 8/2015, S. 84-88) kürzlich, dass der Blick in die Krankenakte für Patienten nicht ohne Weiteres möglich ist. Die Tester versuchten bei 12 Arztpraxen Auskunft über ihre eigenen Patientenakten zu erhalten, darunter auch bei drei Zahnärzten. Vollständige und lesbare Unterlagen waren die Ausnahme. In fünf Fällen fehlten Notizen des Arztes, sieben der elf erhaltenen Akten wiesen große Lücke auf und bei einer Krankenakte fehlten Befunde und OP-Berichte. Schade ist, dass in den wenigen geprüften Arztpraxen noch nicht angekommen, dass der Anspruch auf vollständige und unverzügliche Herausgabe der Patientenakte im Patientenrechtegesetz klar verankert ist (§ 630g, Absatz 1, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
In Zahnarztpraxen ist dies aber im Gros, wie oben bereits erwähnt, kein Thema, da Transparenz hier ohnehin schon lange fester Bestandteil der Behandlung ist. Ist ein Patient beim Zahnarzt mit seiner Zahnbehandlung nicht zufrieden, kann er zu jeder Zeit eine Nachbesserung z.B. beim Zahnersatz fordern.
Dazu ist der Zahnarzt in jedem Fall verpflichtet. Und auch das Einholen einer Zweitmeinung vom Zahnarzt ist Gang und Gäbe. Zu überlegen ist, ob das Versicherungs- und Abrechnungsgesetz nicht auf den Prüfstand gehoben werden sollte. Profitieren doch von vielen nachfolgenden Ungereimtheiten in der Zahnbehandlung mit Zahnersatz oder der Implantation beim Zahnarzt eher Rechtsvertreter und Krankenversicherungen und nicht der behandelnde Zahnarzt oder gar der Patient selbst.
- Nachbesserung Zahnarzt: Nachbesserungsrecht und -pflicht beim Zahnarzt
Worin liegen meine Rechte als Patient beim Zahnarzt?
Vertragsbeziehungen kennen Verbraucher aus zahlreichen Lebensbereichen, doch vielen ist nicht bewusst, dass auch das Verhältnis von Arzt und Patient dazuzählt. Denn der sogenannte Behandlungsvertrag wird automatisch geschlossen, sobald Patienten sich zu Behandlungszwecken in eine Arztpraxis begeben. Seit 26. Februar 2013 wird der Behandlungsvertrag nun im Patientenrechtegesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 630a - h BGB) geregelt.
Patienten haben beim Zahnarzt das Recht auf:
- verständliche und umfassende Informationen
- eine vollständige Krankenakte, die jederzeit eingesehen werden darf
- Unterstützung von der Krankenkasse bei Behandlungsfehlern
Allerdings sollten gerade bei "schwierigen" Patienten diese Ansprüche nach mehrfachen Arzt- bzw. Zahnarztbesuchen und nicht bezahlten Rechnungen sachlich-fachlich nach dem aufgestellten Heil- und Kostenplan überprüft werden.
Oft können sich die Implantat Kosten nach einer Augmentation oder Sofortbelastung der Implantate schnell erhöhen. In manchen Fällen dürfte auch der Psychologe gefragt sein. Aber auch in Fällen, in denen, aus welchen Gründen auch immer, keine Nachbesserung möglich oder gewünscht ist, kann man sich heute allumfassend und sicher informieren.
- Zahnarztbesuch - wer trägt die Kosten?
Wo kann ich mich über meine Patientenrechte informieren?
Die Gesetze können direkt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachgelesen werden. Verständliche Informationen zu Patientenrechten gibt es zudem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch hier lokal bei den Krankenkassen, der Zahnärztekammer Berlin sowie bei der unabhängigen Patientenberatung. Die zahnärztlichen Kammern informieren ebenfalls über Patientenrechte und bieten zudem eine zahnmedizinisch-fachliche Beratung.
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